BVerfG, 2 BvL 10/11, 2 BvL 28/14Beschluss v. 2017-05-23 · Art 100 Abs 1 GG
Zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung von Dienstzeiten in einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung sowie von im Rahmen solcher Tätigkeiten zugewandter Kapitalabfindungen - § 55b Abs 3 S 1 SVG idF vom 05.03.1987 sowie vom 18.12.1989 verfassungsgemäß - Richtervorlage bzgl § 56 Abs 2 BeamtVG unzulässig, da nicht in voller Spruchkörperbesetzung beschlossen
BVerfG, 2 BvL 6/13Beschluss v. 2017-04-13 · Art 100 Abs 1 GG
Zu den Typusmerkmalen einer Verbrauchsteuer iSd Art 106 Abs 1 Nr 2 GG sowie zur Reichweite des "Steuererfindungsrechts" des Bundes - Kernbrennstoffsteuer keine Verbrauchsteuer, Kernbrennstoffsteuergesetz (juris: KernbrStG) daher mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes mit Art 105 Abs 2 GG iVm Art 106 Abs 1 Nr 2 GG unvereinbar und nichtig - Sondervotum zur Begründung: weitergehendes Steuererfindungsrecht des Bundes, jedoch nur mit (hier fehlender) Zustimmung des Bundesrates
BVerfG, 2 BvL 1/10Beschluss v. 2017-01-17 · Art 100 Abs 1 GG
Verfassungswidrigkeit einer zweijährigen "Wartefrist" für Besoldungsanstieg nach Beförderung bei Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe B 2 oder R 3 in Rheinland-Pfalz (§ 6d Abs 1 S 1, Abs 3 BesG RP 2005 idF vom 21.12.2007) - Verstoß gegen Art 33 Abs 5 GG durch Einebnung der Abstufung zwischen Ämtern und durch unzureichende Berücksichtigung der Wertigkeit des Amtes - unzulässige struktureller Veränderung eines hergebrachten Grundsatzes - Nichtigkeit als Folge der Unvereinbarkeit
BVerfG, 1 BvL 6/14, 1 BvL 3/15, 1 BvL 4/15, 1 BvL 6/15Beschluss v. 2016-11-22 · Art 100 Abs 1 GG
Beschränkung des Rechtsschutzes gem § 35 Abs 5 S 2, S 3 TKG 2004 mittlerweile mit Art 19 Abs 4 S 1 GG unvereinbar - Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers - Fortgeltung und Frist für Neuregelung bis 31.07.2018
BVerfG, 1 BvL 8/15Beschluss v. 2016-07-26 · Art 100 Abs 1 GG
Unvereinbarkeit des § 1906 Abs 3 BGB (Fassung: 18.02.2013) mit Art 2 Abs 2 S 1 GG insoweit, als eine medizinische Zwangsbehandlung stationärer behandelten Betreuten, die faktisch nicht in der Lage sind, sich räumlich zu entfernen, auch bei Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgeschlossen ist - Auftrag an den Gesetzgeber zur unverzüglichen Regelung dieser Fallgruppe - Anwendung des § 1906 Abs 3 BGB auch auf stationär behandelte Betreute bis zu einer Neuregelung