BVerfG, 2 BvR 2480/10, 2 BvR 421/13, 2 BvR 756/16, 2 BvR 786/15, 2 BvR 561/18Beschluss v. 2022-11-08 · Art 92 GG
Maßnahmen zwischenstaatlicher Einrichtungen iSd Art 24 Abs 1 GG kein zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - allerdings inzidente Kontrollbefugnis des BVerfG - Zu den Anforderungen an die Gewährleistung eines Mindestmaßes an wirkungsvollen Rechtsschutz bei Übertragung von Rechtsprechungsaufgaben auf zwischenstaatliche Einrichtungen - Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern bzw der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts unzulässig - Defizite hinsichtlich institutioneller Trennung zwischen Exekutive und Judikative jedenfalls mit Strukturreform 2016 weitgehend behoben
BVerwG, 6 C 21/14Urteil v. 2015-11-25 · Art 92 GG
Geltendmachung von kirchenrechtlichen Ansprüchen vor staatlichen Gerichten; Justizgewährungsanspruch; Prüfungsumfang
BSG, B 3 SF 1/18 RBeschluss v. 2019-03-06 · Art 92 GG
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Zwischenstreit zur Klärung des zulässigen Rechtswegs in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - unanfechtbare Verneinung der Zuständigkeit der Sozialgerichte - unterbliebene Rechtswegzuweisung an ein Gericht des zulässigen Rechtswegs - Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes - Ausschluss einer weiteren Beschwerde an das Bundessozialgericht - keine Verweisung an die Vergabekammer des Bundes
BSG, B 6 KA 59/17 RUrteil v. 2018-03-21 · Art 92 GG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit der Spruchkörper für Vertragsarztrecht - vertragsärztliche Versorgung - Aufsichtsanordnung gegen Krankenkasse zur Behebung einer Rechtsverletzung (hier: Umsetzung eines durch Schiedsspruch festgesetzten HzV-Vertrages) - gewichtiges öffentliches Interesse - Nichtentgegenstehen eines zwischen der Krankenkasse und Dritten anhängigen Rechtsstreits über den Gegenstand der Rechtsverletzung - notwendige Beiladung - Hausärzteverband - Unzulässigkeit der Revision - Verletzung des § 136 Abs 1 Nr 5 SGG)
BFH, IX R 70/07Vorlagebeschluss v. 2010-12-07 · Art 92 GG
(Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen (§ 52 Abs. 30 Satz 1 EStG) - Funktion des § 11 EStG - Erbbauzinsen sind keine Anschaffungskosten - Schutzwürdigkeit des Vertrauens in eine von der Verwaltungspraxis abweichende ständige Rechtsprechung - Verbindlichkeit und Wirkung von Entscheidungen der obersten Bundesgerichte - Intransparenz des Verwaltungshandelns durch Nichtveröffentlichung von BFH-Entscheidungen - Argumentationslast der Verwaltung - Asymmetrische Besteuerung des Erbbaurechts ist systemgerecht)