BVerfG, 1 BvR 1313/14Nichtannahmebeschluss v. 2014-06-27 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Erlöschen des Notaramts mit Vollendung des 70. Lebensjahres (§§ 47 Nr 1, 48a BNotO) verfassungsrechtlich unbedenklich - mangels Verstoßes gegen Unionsrecht (EGRL 78/2000) keine Vorlage an den EuGH geboten - Verfassungsbeschwerde teilweise unsubstantiiert
BVerfG, 1 BvR 3450/13Kammerbeschluss ohne Begründung v. 2014-06-20 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
(Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und ob er während des anhängigen Rügeverfahrens an weiteren richterlichen Handlungen in dem betreffenden Verfahren gehindert ist)
BVerfG, 2 BvR 324/14Nichtannahmebeschluss v. 2014-05-15 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs gem Art 7 Abs 2 der Richtlinie 2003/88/EG (juris: EGRL 88/2003) - hier: kein Anspruch auf Abgeltung von über den unionsrechtlichen Mindesturlaub hinausgehendem Urlaub, von über einen längeren Zeitraum als 15 Monate angesammeltem Urlaub oder von Schwerbehindertenurlaub gem § 125 Abs 1 S 1 SGB IX (juris: SGB 9) - keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Vorlage an den EuGH
BVerfG, 2 BvR 1572/10Nichtannahmebeschluss v. 2014-04-29 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe in Bezug auf die Handhabung der Vorlagepflicht des Art 267 Abs 3 AEUV - weder Unionsrecht noch EMRK (juris: MRK) gebieten über Willkürkontrolle hinausgehenden Prüfungsmaßstab - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
BVerfG, 1 BvR 2851/13Nichtannahmebeschluss v. 2014-04-23 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Revisionszulassung im Zivilprozess - Nichtzulassung eines Rechtsmittels ggf begründungspflichtig, wenn dessen Zulassung nahe gelegen hätte - hier: Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei beabsichtigter Nutzung des Mietobjekts als Zweitwohnung - Verletzung der Eigentumsgarantie nicht hinreichend substantiiert gerügt - Ablehnung der Revisionszulassung ohne nähere Begründung nicht zu beanstanden