BVerfG, 1 BvR 1024/12Nichtannahmebeschluss v. 2013-05-20 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf Urteilsergänzung (§ 321 Abs 1 ZPO) trotz nicht entschiedenen Hilfsantrags - Frage der Geltendmachung von vereinsrechtlichen Auskunftsansprüchen außerhalb der Mitgliederversammlung nicht klärungsbedürftig und damit ohne grundsätzliche Bedeutung iSd § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO
BVerfG, 1 BvR 2853/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-03-11 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über Befangenheitsantrag im Verwaltungsprozess - Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG, wenn Entscheidung über Ablehnungsgesuch über bloße Formalentscheidung hinausgeht - Zur Beschwerdebefugnis bei Rechtsnachfolge - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 121/11, 1 BvR 1295/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2013-01-17 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unvertretbare Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH (Art 267 Abs 3 AEUV) verletzt Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - hier: richtlinienkonforme Auslegung des § 264 Abs 3 HGB aF im Hinblick auf Tochtergesellschaften ausländischer juristischer Personen
BVerfG, 2 BvR 1750/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-12-12 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs - hier: Äußerung eines Richters im Verhandlungstermin, "ihn interessiere die Wahrheit nicht", grob unsachlich und zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit offensichtlich geeignet
BVerfG, 1 BvR 69/09Nichtannahmebeschluss v. 2012-12-12 · Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 34 Abs 1 S 1 SGB V <juris: SGB 5>) verfassungsrechtlich unbedenklich - insb keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes - kein Sonderopfer chronisch Kranker - keine Vorlagepflicht an den EuGH