BVerfG, 1 BvR 2194/18Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-09-16 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von wesentlichem Parteivortrag (hier: bzgl eines verwaltungsprozessualen Kostenansatzes) - iÜ unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde, soweit die gerichtliche Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen gerügt wird
BVerfG, 1 BvR 2427/19Stattgebender Kammerbeschluss v. 2020-09-04 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der Wiedereinsetzungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verletzt Grundrechte auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) sowie auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - zur Vermutung fehlenden Verschuldens eines Rechtsanwalts an der Fristversäumung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung (hier: gem § 17 Abs 1, Abs 2 FamFG)
BVerfG, 2 BvQ 61/20Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2020-09-01 · Art 103 Abs 1 GG
Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im einstweiligen Verfügungsverfahren - fortgesetzte Belastung durch einseitig erstrittenen Vollstreckungstitel begründet an sich noch keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG
BVerfG, 1 BvR 1422/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-07-30 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Rüge eine Verletzung prozessualer Rechte (hier: Waffengleichheit im lauterkeitsrechtlichen eV-Verfahren) setzt hinreichend gewichtiges Feststellungsinteresse voraus - Divergenz des Verfügungsantrags von der Abmahnung begründet zudem keine Verkürzung prozessualer Rechte, wenn letztlich erlassene Untersagungsverfügung mit Abmahnung identisch ist
BVerfG, 1 BvR 1379/20Nichtannahmebeschluss v. 2020-07-27 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Grundsätze der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs gelten auch für einstweilige Verfügungsverfahren im Bereich des Lauterkeitsrechts - Verfassungsbeschwerde mangels Feststellungsinteresses erfolglos