BVerfG, 2 BvR 745/14Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-08-13 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen eines fristgemäß eingegangenen, nicht aussichtslosen Fristverlängerungsgesuchs - zu den Voraussetzungen des staatlichen Auffangrechtserwerbs gem § 111i Abs 5 StPO aF
BVerfG, 2 BvR 1228/16Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren v. 2018-08-09 · Art 103 Abs 1 GG
Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung - Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das Begehren des Beschwerdeführers für berechtigt erachtete - Zudem keine offensichtliche Gehörsverletzung durch Versagung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren bzgl einer strafprozessualen Beschlagnahme
BVerfG, 1 BvR 682/12Nichtannahmebeschluss v. 2018-07-02 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der beschwerdeführenden Gemeinden im Planergänzungsverfahren bzgl der Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg
BVerfG, 1 BvR 612/12Nichtannahmebeschluss v. 2018-07-02 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) durch Planergänzung bzgl des Flughafens Berlin Brandenburg hinsichtlich der Nachtflugregelung - Zulässigkeit eines abgestuften Lärmschutzkonzeptes und Überprüfungs- sowie Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers hinsichtlich neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
BVerfG, 2 BvR 375/17, 2 BvR 1785/17Nichtannahmebeschluss v. 2018-06-13 · Art 103 Abs 2 GG
Nichtannahmebeschluss: keine "Ahndungslücke" bzgl der Strafbarkeit wegen leichtfertiger Marktmanipulation gem § 39 Abs 2 Nr 11, Abs 4, § 20a Abs 1 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in "Altfällen" - insoweit Parallelentscheidung zum Nichtannahmebeschluss vom 03.05.2018, 2 BvR 463/17 - mangels Vorliegens einer Ahndungslücke auch keine Beschwerdebefugnis bzgl der Rüge einer Verfassungswidrigkeit des § 52 WpHG idF vom 23.06.2017