BVerfG, 1 BvR 2584/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-05-04 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Darlegung der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2, 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) gebietet Vorlage der fachgerichtlichen Rechtsbehelfsentscheidung innerhalb der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
BVerfG, 2 BvR 2459/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-22 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen eine Fesselungsanordnung anlässlich der Ausführung eines Sicherungsverwahrten - teils unzureichende Substantiierung - jedoch teilweise verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Fesselungsanordnung sowie bzgl der Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Zeitpunktes, in dem der Beschwerdeführer von einer Gehörsverletzung Kenntnis erlangte - ggf einfache Erklärung zur Glaubhaftmachung ausreichend
BVerfG, 1 BvR 563/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-03-13 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Rechtsmittel gegen Versendung von Verfahrensakten eines Sorgerechtsstreits an ein anderes Gericht - hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie sowie des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 2597/16Nichtannahmebeschluss v. 2017-03-03 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Darlegungen mangelnden Verschuldens - hier: Anforderungen an die Darlegung des Zeitpunkts der (rechtzeitigen) Aufgabe zur Post - Einwurf erst nach letzter Briefkastenleerung naheliegend - Verschulden der Fristversäumung auch bei Unkenntnis der Substantiierungsanforderungen
BVerfG, 2 BvR 977/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2017-03-02 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO und ohne entsprechenden vorherigen Hinweis