BVerfG, 2 BvR 323/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-11-16 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im strafvollzugsrechtlichen Beschwerdeverfahren (§§ 109ff StVollzG) sowie zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes - hier: verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung mit Blick auf unzutreffende Auslegung des Rechtsschutzziels und unzureichende Berücksichtigung familiärer Belange - zudem lediglich formelhafte Bescheidung des Antrags - jedoch Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung - Erhebung der Anhörungsrüge (§§ 33a StPO, 120 Abs 1 S 2 StVollzG) nicht dargelegt
BVerfG, 1 BvR 988/15Nichtannahmebeschluss v. 2016-11-08 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung von Äußerungen aus dem laufenden Gerichtsprozess bei der Prognose einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit der Arbeitsvertragsparteien - hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit oder des Gehörsanspruchs des Arbeitnehmers
BVerfG, 2 BvR 1313/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-10-07 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren zur Rechtswegerschöpfung ( § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch dann erforderlich, wenn eine Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) nicht ausdrücklich, sondern lediglich der Sache nach gerügt wird - verfassungsrechtliche Anforderungen an fachgerichtliche Handhabung der Präklusionsregelungen (hier: § 531 Abs 2 ZPO)
BVerfG, 1 BvR 1304/13Stattgebender Kammerbeschluss v. 2016-09-14 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Parteivortrags in Zivilurteil sowie in Entscheidung über Anhörungsrüge verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Verteidigung gegen ärztlichen Vergütungs- bzw Schadensersatzanspruch durch Geltendmachung unzureichender Aufklärung und Bestreiten des Schadenseintritts
BVerfG, 1 BvR 1311/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-09-12 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) im sozialgerichtlichen Verfahren - Rüge der angegriffenen Entscheidung als Überraschungsentscheidung unzureichend substantiiert (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - gerügte Gehörsverletzungen in Eingangsinstanz prozessual überholt