BVerfG, 2 BvR 857/14Nichtannahmebeschluss v. 2016-07-15 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch auf nachträgliches rechtliches Gehör im strafprozessualen Beschwerdeverfahren bzgl Eingriffsmaßnahmen, die ohne Anhörung des Betroffenen angeordnet worden waren (§ 33 Abs 4 S 1 StPO) - Beschuldigter muss auch im Anwendungsbereich des § 33 Abs 3 StPO im Beschwerdeverfahren Möglichkeit zur Stellungnahme zu Erklärungen der Staatsanwaltschaft gem § 33 Abs 2 StPO erhalten - hier: Heilung der Gehörsverletzung im Anhörungsrügeverfahren nach § 33a StPO
BVerfG, 2 BvR 1552/14Nichtannahmebeschluss v. 2016-07-04 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG gilt auch für zivilprozessuale Kostenentscheidung (hier: gem § 97 ZPO) - hier: Unzulässigkeit einer gegen eine Rechtsmittelkostenentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge trotz Gehörsverletzung
BVerfG, 1 BvR 3046/15, 1 BvR 3084/15, 1 BvR 892/16, 1 BvR 893/16, 1 BvR 910/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-06-08 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gem § 178a SGG auch gegen sozialgerichtliche Eilentscheidungen - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
BVerfG, 1 BvR 2825/15Nichtannahmebeschluss v. 2016-06-08 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Anhörungsrüge (hier: gem § 178a SGG)
BVerfG, 1 BvR 1152/16Nichtannahmebeschluss v. 2016-06-07 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird, jedoch vor den Fachgerichten keine Anhörungsrüge erhoben wurde - zudem Substantiierungsmängel