BVerfG, 2 BvR 1235/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-11-01 · Art 103 Abs 2 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung von § 266 Abs 1 StGB unter Verschleifung des Nachteils- mit dem Pflichtwidrigkeitsmerkmal verletzt Analogieverbot - hier: Annahme eines Vermögensnachteils aufgrund pflichtwidriger Kreditaufnahme beachtet strafbegrenzende Funktion des Nachteilsmerkmals nur unzureichend - Gegenstandswertfestsetzung auf 6000 Euro
BVerfG, 2 BvR 1432/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-10-24 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Substantiierung gem §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG
BVerfG, 2 BvR 2776/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-10-18 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Zustellung in Abwesenheit und Anforderungen der Art 19 Abs 4 GG, 103 Abs 1 GG - bei lediglich kurzfristiger Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen für eventuelle Zustellungen geboten - Erforderlichkeit der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung nur bei Rüge eine neuen, eigenständigen Gehörsverletzung durch Rechtsmittelgericht
BVerfG, 2 BvR 1218/10Nichtannahmebeschluss v. 2012-10-10 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe einer Stellungnahme der gegnerischen Prozesspartei - Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung bei eigenständigem Gehörsverstoß des letztinstanzlichen Gerichts geboten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
BVerfG, 2 BvR 938/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-09-26 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl wesentlicher Tatsachen - hier: Versteigerung aufgrund Gesamtausgebots ohne entsprechende Verzichtserklärung des Schuldners (§ 63 Abs 4 ZVG) - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Bevollmächtigung sowie mangels hinreichender Substantiierung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro