BVerfG, 1 BvR 1118/10Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-16 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Abweisung von Amtshaftungsansprüchen nach Enteignungsverfahren - Verfassungsbeschwerde mangels Selbstbetroffenheit teilweise bereits unzulässig - im Übrigen keine Grundrechtsverletzungen ersichtlich - Eingriff in Eigentumsgarantie nicht dargelegt - Verletzung des Willkürverbots oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht erkennbar bzw nicht hinreichend substantiiert
BVerfG, 1 BvR 1263/11Nichtannahmebeschluss v. 2012-02-07 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: PKH im sozialgerichtlichen Verfahren und Grundsatz der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Versagung von Prozesskostenhilfe durch Fachgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt keine Grundrechte - Anwendbarkeit von § 44 SGB 10 sowie des Gegenwärtigkeitsgrundsatzes hinsichtlich Leistungen nach dem AsylbLG keine schwierige, bislang ungeklärte Rechtsfrage - einschlägige Entscheidungen des BSG (BSGE 101, 49; BSGE 104, 213) als Auslegungshilfe
BVerfG, 1 BvR 1819/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-01-24 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Zivilverfahren wegen Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne - Darlegungslast für Aufklärungspflichtverletzung
BVerfG, 1 BvR 885/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-01-17 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag - hier: Außerachtlassung von Parteivortrag zu sittenwidriger Überhöhung der Tarife eines Internetzugangsproviders
BVerfG, 1 BvR 2728/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-01-17 · Art 103 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Ablehnung der Anhörung eines Sachverständigen in Erst- und in Berufungsinstanz eines Arzthaftungsprozesses - Gegenstandswertfestsetzung auf 7000 Euro