BVerfG, 1 BvR 3268/07Nichtannahmebeschluss v. 2010-08-18 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Bestimmung des Kreises der unter dem Nationalsozialismus kollektiv Verfolgten gem Art 3 Abs 1 Buchst b REAO BE allein aufgrund von Erkenntnissen und Erkenntnismitteln, die zur Zeit des NS-Regimes zu Verfügung standen, verletzt nicht das Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Obliegenheit zur Nutzung prozessualer Mittel (hier: Vertagung der mündlichen Verhandlung) vor Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Beschwerdebefugnis der Jewish Claims Conference, Inc. hinsichtlich Art 3 Abs 1 GG fraglich
BVerfG, 2 BvR 542/09Einstweilige Anordnung v. 2010-07-14 · Art 103 Abs 2 GG
Nochmalige Wiederholung einer eA, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen - Überwiegen der mit einer Vollstreckung verbundenen Nachteile gegenüber öffentlichem Interesse an Vollstreckung bei sehr geringem Strafrest
BVerfG, 1 BvR 2579/08Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-07-02 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte Betreuerbestellung im Eilverfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) sowie der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) - Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis auch nach Aufhebung der Betreuung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 1 BvR 448/06Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-06-02 · Art 103 Abs 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden Rechtsmittelfrist
BVerfG, 2 BvR 1226/09Nichtannahmebeschluss v. 2010-05-20 · Art 103 Abs 1 GG
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge (hier: § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG) im fachgerichtlichen Verfahren - unzureichende Substantiierung mangels Vorlage des vor dem Fachgericht gestellten Antrags auf Eilrechtsschutz - hier zudem: keine Beschwer durch fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung