BVerfG, 2 BvR 1278/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-07-12 · Art 104 Abs 1 S 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verlegung eines Sicherungsverwahrten unter Verkennung der Zweckbestimmung des Trennungsgebots, den Sicherungsverwahrten besser zu stellen, verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG - hier: Verschlechterung der Vollzugsbedingungen bei Verlegung aus Normalvollzugsabteilung in Abteilung für Sicherungsverwahrte
BVerfG, 2 BvR 1092/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-07-11 · Art 104 Abs 1 S 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen "neu hervorgetretener Umstände" iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG - Erfordernis einer umfangreichen Abwägung zwischen aus Sicht der Fachgerichte vorliegenden neuen Erkenntnissen und auf Grundlage des Haftverschonungsbeschlusses gesetzten Vertrauenstatbestands - Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 2 BvR 2521/11Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-19 · Art 104 Abs 1 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung - hier: Absehen von der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens trotz bereits zehn Jahre andauernder Unterbringung, keine eigenständige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen
BVerfG, 2 BvR 720/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-11 · Art 104 Abs 1 S 1 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen "neu hervorgetretener Umstände" iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG - Anhaltspunkte für Erhöhung der Fluchtgefahr unzureichend dargelegt - Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 2 BvR 644/12Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-06-04 · Art 104 GG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichend begründete gerichtliche Entscheidungen über Fortdauer von "Einlieferungshaft" - Abwägung zwischen Strafanspruch und Freiheitsgrundrecht in angegriffener Entscheidung nicht erkennbar - Berücksichtigung der Dauer der zu erwartenden Freiheitsentziehung bei länger andauernder U-Haft - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro