§ 5 Abs. 1 RegGGesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Den Ländern steht für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Steueraufkommen des Bundes nach Maßgabe der folgenden Vorschriften für jedes Jahr ein Betrag…
Art. 1 SN-21631Dreizehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
„Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1) Den Zusammenschlüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in den Jahren 2026 bis 2031 für den öffentlichen Personennahverkehr…
Art. 1 Satz 2 Nr. 1 SN-19261Neunte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
1 003 708 Euro für 2021,
Art. 1 Abs. 1g SN-18253Sechste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Für Zwecke nach den Absätzen 1b bis 1f werden den Zusammenschlüssen und der Trägerorganisation nach Absatz 1f ab 2020 jährlich höchstens Mittel in Höhe von 50…
Art. 1 Abs. 4 SN-17485Vierte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
„Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1) Den Zusammenschlüssen in den Jahren 2017 bis 2027 nach § 1 Absatz 1 Satz 1 für den öffentlichen Personennahverkehr…