BVerfG, 1 BvL 3/08Beschluss v. 2011-10-04 · Art 20 Abs 3 GG
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG – zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht der EU umsetzendes Gesetz betrifft
BVerfG, 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10Urteil v. 2011-09-07 · Art 20 Abs 2 GG
Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm mit Haushaltsautonomie des Bundestags vereinbar - Potentielle Gefährdung, jedoch keine Verletzung des Wahlrechts (Art 38 Abs 1 GG) durch Gewährleistungsermächtigungen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm - nationale Haushaltsautonomie als nicht entäußerbare Kompetenz der nationalen Parlamente - Wahrung der Mitwirkungsrechte des Bundestages an haushaltswirksamen Dispositionsentscheidungen sowie der Art und Weise der Mittelverwendung erforderlich - hier: Überschreitung der Überlastungsgrenze des Haushalts nicht festzustellen - Kein Automatismus zur Entäußerung des Budgetrechts des Bundestags - verfassungskonforme Auslegung von § 1 Abs 4 S 1 StabMechG erforderlich
BVerfG, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10Urteil v. 2011-05-04 · Art 20 Abs 3 GG
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung - Auswirkungen von Entscheidungen des EGMR bzgl der Rechtskraft von Entscheidungen des BVerfG - Zum Grundsatz der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des GG insb hinsichtlich der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR, sowie zu den Grenzen einer solchen Auslegung - Freiheitsbeschränkung durch Sicherungsverwahrung nur aufgrund einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung (insoweit Festhaltung an BVerfGE 109, 133) - Freiheitsorientierte Wahrung des Abstandsgebots (BVerfGE 109, 133) bzgl der Ausgestaltung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - Erforderlichkeit eines freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzgeberischen Gesamtkonzeptes - Beschränkte Fortgeltung der für unvereinbar erklärten Vorschriften bis längstens 31.05.2013