BVerfG, 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18, 2 BvL 9/18Beschluss v. 2025-09-17 · Art 33 Abs 5 GG
Vorschriften über Beamtenbesoldung in Besoldungsordnungen A des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 überwiegend verfassungswidrig - Zur Erweiterung des Prüfungsgegenstandes im Verfahren der konkreten Normenkontrolle insb im Bereich der Beamtenbesoldung (Ls 1) - sowie zum Erfordernis effektiven Rechtsschutzes bzgl hinreichender Alimentierung mit Blick auf Streikverbot für Beamte (Ls 4) - Darlegungslast des Gesetzgebers bzgl Angemessenheit der Besoldung spätestens im Gerichtsverfahren (Ls 6; Fortentwicklung der Rspr) - Prekaritätsschwelle statt Grundsicherungsniveau als Maßstab des Mindestbesoldungsniveaus (Ls 7; Fortentwicklung der Rspr) - Frist zur Neuregelung bis 31.03.2027
BVerfG, 2 BvL 2/22Beschluss v. 2024-04-09 · Art 33 Abs 5 GG
Möglichkeit der Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand muss auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben - Anforderungen an die Einstufung eines Amtes als "politisch" - § 37 Abs 1 Nr 5 LBG NRW (RIS: BG NW; jederzeitige Möglichkeit der Versetzung von Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand) mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar und nichtig
BVerfG, 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17, 2 BvL 8/17Beschluss v. 2020-05-04 · Art 33 Abs 5 GG
Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen in den Besoldungsgruppen R 2 mit drei bzw vier Kindern in den Jahren 2013 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar - Frist für Neuregelung bis 31.07.2021
BVerfG, 2 BvL 4/18Beschluss v. 2020-05-04 · Art 33 Abs 5 GG
Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015 nicht amtsangemessen und daher mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar - Neuregelung mit Wirkung spätestens vom 01.07.2021 zu treffen
BVerfG, 2 BvR 2055/16Beschluss v. 2020-01-14 · Art 33 Abs 5 GG
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt verfassungsgemäß - keine Verletzung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, insb des Lebenszeitprinzips - Sondervotum