BVerfG, 2 BvR 2480/10, 2 BvR 421/13, 2 BvR 756/16, 2 BvR 786/15, 2 BvR 561/18Beschluss v. 2022-11-08 · Art 24 Abs 1 GG
Maßnahmen zwischenstaatlicher Einrichtungen iSd Art 24 Abs 1 GG kein zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde - allerdings inzidente Kontrollbefugnis des BVerfG - Zu den Anforderungen an die Gewährleistung eines Mindestmaßes an wirkungsvollen Rechtsschutz bei Übertragung von Rechtsprechungsaufgaben auf zwischenstaatliche Einrichtungen - Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern bzw der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts unzulässig - Defizite hinsichtlich institutioneller Trennung zwischen Exekutive und Judikative jedenfalls mit Strukturreform 2016 weitgehend behoben
BVerfG, 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15Urteil v. 2022-10-26 · Art 24 Abs 2 GG
Pflicht der Bundesregierung zur Unterrichtung des Bundestags gem Art 23 Abs 2 S 2 GG gilt auch in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bzw der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) - Begriff der "Angelegenheiten der Europäischen Union" ist weit zu verstehen - hier: Unterrichtung über das Krisenmanagementkonzept für die Militäroperation "EUNAVFOR MED Operation SOPHIA" - Anträge im Organstreitverfahren teilweise unzulässig, iÜ jedoch begründet
BVerfG, 2 BvE 6/11Urteil v. 2015-09-23 · Art 24 Abs 2 GG
Zur Reichweite des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte in Eilfällen - nachträgliche parlamentarische Billigung eines Einsatzes bewaffneter Streitkräfte nicht geboten, wenn der Einsatz wegen Gefahr im Verzug durch die Bundesregierung angeordnet und bereits vor frühestmöglicher Parlamentsbefassung beendet wurde
BVerwG, 6 C 7/19Urteil v. 2020-11-25 · Art 24 Abs 2 GG
Kein Individualanspruch auf weitergehendes Tätigwerden der Bundesregierung zur Verhinderung von Drohneneinsätzen der USA im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein
BVerfG, 2 BvE 2/16Beschluss v. 2019-09-17 · Art 24 Abs 2 GG
Zum Selbstverteidigungsrecht gem Art 51 UN-Charta (juris: UNCh) gegenüber territorial verfestigten nichtstaatlichen Akteuren - hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren mangels Darlegung der Antragsbefugnis - keine Verletzung von Gesetzgebungsrechten des Bundestags infolge eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr im Antiterrorkampf gegen den IS