BVerfG, 1 BvR 1998/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-06-20 · Art 20 Abs 3 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip <Art 20 Abs 3 GG>) durch familiengerichtliche Sachentscheidung unter Übergehung eines Verfahrenskostenhilfebegehrens - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 45/15Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-05-30 · Art 20 Abs 3 GG
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht hinreichend bestimmten Gebührenrahmen für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Nummer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Besonderes Gebührenverzeichnis; juris: UmwMinGebV RP 2006) mit Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG unvereinbar - Neuregelung bis 31.12.2018 geboten - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 1161/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-05-23 · Art 20 Abs 3 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 22 Jahre) verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG - Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert - unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 1884/17Nichtannahmebeschluss v. 2018-05-09 · Art 20 Abs 3 GG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit und Nachbesserungsmöglichkeit der Tarifparteien bzgl der gleichheitsgerechten Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst - keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) trotz erheblicher Dauer des verfassungswidrigen Zustandes - Frage einer eventuellen Verletzung von Art 3 Abs 2, Abs 3 S 1 Alt 1 GG nicht entscheidungserheblich - Rüge einer Ungleichbehandlung im Vergleich zur Beamtenversorgung nicht hinreichend substantiiert, mithin unzulässig