BVerfG, 2 BvL 3/15Beschluss v. 2018-11-28 · Art 33 Abs 5 GG
Zur Bemessung der Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter in Orientierung an der Vollzeitbesoldung sowie unter Beachtung des Abstandsgebots und des Gebots der besoldungrechtlichen Anerkennung des Beförderungserfolgs - § 24 Abs 1 NBesG 2015 und § 24 Abs 1 NBesG 2014 (juris: § 24 Abs 1 BesG ND idF vom 16.12.2013; § 24 Abs 1 BesG ND idF vom 18.12.2014) sowie § 12 Abs 1 bis 3 BesG ND idF vom 20.12.2016 mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar - Frist zur Neuregelung bis 01.01.2020
BVerfG, 2 BvL 2/17Beschluss v. 2018-10-16 · Art 33 Abs 5 GG
Absenkung von Besoldungsansprüchen aus rein finanziellen Gründen nur im Rahmen eines umfassenden und schlüssigen Konzeptes zur Haushaltskonsolidierung - hier: befristete Absenkung der Besoldung bestimmter Besoldungsgruppen um 8 % gem § 23 Abs 1 des baden-württembergischen Landesbesoldungsgesetzes (juris: BesG BW 2010) idF vom 18.12.2012 mit Art 33 Abs 5 GG iVm Art 3 Abs 1 GG unvereinbar und nichtig - Beeinträchtigung der Maßgaben des Alimentationsgrundsatzes und des hieraus abgeleiteten Prinzips der Besoldungsgleichheit nicht gerechtfertigt - Prozeduralisierungsvorgaben nicht gewahrt
BVerfG, 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15Urteil v. 2018-06-12 · Art 33 Abs 2 GG
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß und mit Gewährleistungen der EMRK (juris: MRK) vereinbar - keine verfassungsunmittelbare Begrenzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) durch Art 33 Abs 5 GG - persönlicher und sachlicher Schutzbereich des Art 9 Abs 3 GG eröffnet - Eingriff gerechtfertigt, insb keine Möglichkeit eines schonenderen Ausgleichs in Form eines eingeschränkten Streikrechts - keine Kollision mit Vorgaben der MRK - zudem Voraussetzungen für Beschränkung gem Art 11 Abs 2 MRK gegeben
BVerfG, 2 BvL 10/16Beschluss v. 2018-04-24 · Art 33 Abs 5 GG
§ 67 Abs 2 S 3 Halbs 1 des brandenburgischen Hochschulgesetzes (juris: HSchulG BB 2014) zur Vergabe des Amtes eines Hochschulkanzlers im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig - Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nicht durch besondere Sacherfordernisse des betroffenen Aufgabenbereichs gerechtfertigt
BVerfG, 2 BvR 780/16Beschluss v. 2018-03-22 · Art 33 Abs 2 GG
Möglichkeit der Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit gem § 17 Nr, 3, § 18 VwGO verfassungsgemäß - § 18 VwGO jedoch verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine erneute Ernennung ausgeschlossen ist - abweichende Meinung: § 17 Nr 3, § 18 VwGO mit Art 97 GG sowie Art 92 GG unvereinbar