BVerfG, 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14Beschluss v. 2015-11-17 · Art 33 Abs 5 GG
Besoldung sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar - Verfassungsmäßigkeit der Besoldung nordrheinwestfälischer Beamter der Besoldungsgruppe A 9 in 2003 und 2004 sowie Beamter der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 im Jahr 2003 - Verfassungsmäßigkeit der Besoldung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 9 im Jahr 2003
BVerfG, 2 BvL 17/09, 2 BvL 18/09, 2 BvL 3/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 6/12, 2 BvL 1/14Urteil v. 2015-05-05 · Art 33 Abs 5 GG
Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt in Jahren 2008 bis 2010 mit Art 33 Abs 5 GG partiell unvereinbar - Neuregelung für noch offene Verfahren bis spätestens 01.01.2016 geboten - Grundgehaltssätze zur Richterbesoldung gemäß BBesO iVm nordrhein-westfälischem Sonderzahlungsgesetz (2003) sowie gemäß rheinland-pfälzischem Besoldungsgesetz (2012 und 2013) mit GG vereinbar - dreistufige Prüfung zur Feststellung des Vorliegens einer Unteralimentation
BVerfG, 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12Beschluss v. 2015-04-21 · Art 33 Abs 5 GG
Zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung durch das Lebenszeitprinzip und das Alimentationsprinzip - Nordrhein-westfälische Vorschriften zum Einstellungshöchstalter im öffentlichen Dienst mit Art 33 Abs 2 GG unvereinbar, da Ermächtigungsgrundlage des § 5 Abs 1 BG NW nicht hinreichend bestimmt
BVerfG, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10Beschluss v. 2015-01-27 · Art 33 Abs 3 S 2 GG
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verletzt Glaubens- und Bekenntnisfreiheit - Verbot religiöser Bekundungen setzt konkrete Gefahr für Schulfrieden bzw für staatliche Neutralität voraus - Untersagung religiöser Bekundungen durch Lehrkräfte muss grds unterschiedslos erfolgen - Nichtigkeit von § 57 Abs 4 S 3 SchulG wg Verletzung von Art 3 Abs 3 S 1 GG iVm Art 33 Abs 3 GG - Einschränkende Auslegung von § 57 Abs 4 S 1, S 2, § 58 S 2 SchulG NW erforderlich - Abweichende Meinung: §§ 57 Abs 4 S 1 bis 3 SchulG NW grdsl nicht zu beanstanden
BVerfG, 2 BvR 1397/09Beschluss v. 2012-06-19 · Art 33 Abs 5 GG
Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von verheirateten Beamten einerseits und in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Beamten andererseits hinsichtlich der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 gem § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG zwischen 01.08.2001 und 01.01.2009 - Differenzierung zwischen Ehe und anderen, in vergleichbarer Weise rechtlich verfassten Lebensformen kann bei Vergleichbarkeit des geregelten Lebenssachverhalts und des Normzwecks nicht allein mit Schutzgebot der Ehe gerechtfertigt werden - hier: Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig - Verfassungsbeschwerde teils unzulässig - gerügte Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt - Pflicht des Gesetzgebers zu rückwirkender Neuregelung für noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Fälle - Gegenstandswertfestsetzung auf 25000 Euro