Gesetze
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Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen…
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ministern und Staatssekretären als weiteren Mitgliedern.
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Die Staatsregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Staatsministern. Als weitere Mitglieder der Staatsregierung können Staatssekretäre ernannt…
Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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