Gesetze
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Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern.
Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ministern und Staatssekretären als weiteren Mitgliedern.
Die Landesregierung vertritt das Land Nordrhein-Westfalen nach außen. Sie kann diese Befugnis auf den Ministerpräsidenten, auf ein anderes Mitglied der…
Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung. Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.
Der Ministerpräsident ernennt und entläßt die Minister. Er beauftragt ein Mitglied der Landesregierung mit seiner Vertretung und zeigt seine Entscheidungen…
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Der Minister für Inneres und Kommunales Der Justizminister Der Minister für Bauen, Wohnen,…
Die bestehenden Organe des Landes nehmen bis zur Bildung der durch diese Verfassung vorgesehenen Organe deren Aufgaben wahr. Eine nach den Bestimmungen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.