§ 18a GKrimDVDV
Prüfung im Polizeitraining
Im Polizeitraining ist eine praktische Prüfung abzulegen.
Die Prüfung im Polizeitraining besteht aus zwei Teilen. Zu prüfen ist
im ersten Teil
die Anwendung polizeilicher Handlungsgrundlagen, Techniken und Taktiken und
die Sicherheit in der Handhabung von Führungs- und Einsatzmitteln und
im zweiten Teil
die Sicherheit im Umgang mit der Dienstwaffe und
die Treffsicherheit mit der Dienstwaffe.