Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Herstellen von Skizzen und Fertigungszeichnungen,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
Trennen von Glaserzeugnissen,
manuelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
maschinelles Heißbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
Kaltbearbeiten von Rohmaterialien und Werkstücken,
Herstellen von Glasapparaten,
Nachbehandeln von Glasapparaten,
Messen und Prüfen von Halbzeugen und Glasapparaten,
Einsetzen und Warten von Arbeitsmitteln,
Instandsetzen und Ändern von Halbzeugen und Glasapparaten und
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in den Absätzen 2 und 3 genannten Berufsbildpositionen sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet oder in welchen Einsatzgebieten die Vermittlung erfolgt.
Borosilikatglas,
Quarzglas oder
Weichglas.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.