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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
Einsetzen, Pflegen und Warten von Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
Trennen und Umformen von Glasstäben und Glasröhren,
Fügen und Formen von Glasstäben und Glasröhren,
Herstellen von Hohlglasartikeln,
Formen von Vollglasartikeln.
Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Glasgestaltung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Anfertigen von Hohlglastieren in verschiedenen Größen und Stellungen,
Anfertigen von Gebrauchs- und Ziergläsern mit Dekor in verschiedenen Größen,
Anfertigen anspruchsvoller Glasplastiken nach vorgegebenen und eigenen Entwürfen.
Anwenden, Überwachen und Sicherstellen von Verfahren der Glaserzeugung, der Glasherstellung und der Glasweiterverarbeitung,
Herstellen von Glasapparaten,
Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen,
Herstellen von Kunstverglasungen,
Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.