§ 127 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Geographische Herkunftsangaben dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht für Waren oder Dienstleistungen benutzt werden, die nicht aus dem Ort, der Gegend, dem…
Art. 9 Abs. 1 Buchst. a 32023R2411VERORDNUNG (EU) 2023/2411 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (Text von Bedeutung für den EWR)
den als geografische Angabe zu schützenden Namen, der ein geografischer Name des Ortes, an dem das Erzeugnis erzeugt wird, oder ein Name sein kann, der im…
Art. 6 Abs. 1 32023R2411VERORDNUNG (EU) 2023/2411 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753 (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit der Name eines handwerklichen oder industriellen Erzeugnisses für den Schutz als geografische Angabe in Frage kommen kann, muss das Erzeugnis die…
§ 126 Abs. 1 MarkenGGesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Geographische Herkunftsangaben im Sinne dieses Gesetzes sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. h 32024R1143VERORDNUNG (EU) 2024/1143 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
„Gattungsbezeichnung“ bezeichnet den Namen eines Erzeugnisses, der, obwohl er sich auf den Ort, die Region oder das Land bezieht, in dem beziehungsweise der das…