Erwägungsgrund 6 32023R2411
Mehrere Mitgliedstaaten haben nationale Schutzsysteme für geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Diese Systeme unterscheiden sich nach dem Schutzumfang, der Verwaltung und den Gebühren und bieten keinen Schutz über das nationale Hoheitsgebiet hinaus. Andere Mitgliedstaaten sehen keinen Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse auf nationaler Ebene vor. Dieses fragmentierte und komplexe Umfeld verschiedener Schutzsysteme auf Ebene der Mitgliedstaaten könnte zu höheren Kosten und Rechtsunsicherheit für Erzeuger führen und von Investitionen in das traditionelle Handwerk in der Union abhalten. Das Vorhandensein eines harmonisierten Schutzsystems der Union ist entscheidend dafür, dass die notwendige Rechtssicherheit für alle Interessenträger geschaffen wird und Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit handwerklichen und industriellen Erzeugnissen verhindert werden, wodurch die Union gleichzeitig ihre Interessen – auch auf internationaler Ebene – besser schützen kann.