§ 2 GlasVAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen gewählt werden.
§ 2 GlasblAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasbläser/zur Glasbläserin
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Glasbläser/Glasbläserin dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen gewählt werden.