Anlage GlasmAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1985, 1527 - 1531) Lfd. Nr.Teil des Ausbildungsberufsbildszu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnissezeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 3 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs (§ 3 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3)a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennenc)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläuternd)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen4Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4)a)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwendenb)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleitenc)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienend)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachtene)für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennenf)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern5Handhaben und Pflegen von Maschinen für die Handglasformung, von Arbeitsgeräten und von Einrichtungen (§ 3 Nr. 5)a)Funktion und Einsatz von Arbeitsgeräten, Maschinen und Einrichtungen der Hohlglasproduktion, insbesondere Schmelz- und Nebenöfen, Kühlöfen, einfache Maschinen der Glasformung, Glasmacherpfeifen und Formen, erläuternb)Arbeitsgeräte und Maschinen für die Handglasformung, insbesondere Kölbelmaschinen, Umdrehhilfen und Stielpressen, handhabenc)Arbeitsgeräte, Maschinen und Einrichtungen pflegen6Kenntnisse der Glasschmelze und der wichtigsten Eigenschaften des Glases(§ 3 Nr. 6)a)Eigenschaften unterschiedlicher Glassorten, insbesondere von Kristall-, Farb- und Antikglas, bei Herstellung, Verarbeitung und Gebrauch gegenüberstellen2 b)Zusammensetzung des Glasgemenges einschließlich Recyclingglas für die unterschiedlichen Glasarten begründenc)Vorbereitung des Hafens für die Schmelze durch Tempern und Glasieren beschreiben4 d)Schmelzführung, Läuterung und manuelle Heißverarbeitung des Glases beschreibene)Zweck und Vorgang des thermischen Entspannens durch Kühlen beschreiben7Anfertigen und Umsetzen von Entwurfsskizzen (§ 3 Nr. 7)a)Glasprodukte skizzieren6 b)Entwürfe in Werkzeichnungen, insbesondere in Schnittzeichnungen, umsetzenc)Grundbegriffe der Normung nennen und technische Zeichnungen lesen8Anfangen einer Glasmenge, Anfertigen eines Kölbels (§ 3 Nr. 8)a)Oberfläche der Glasschmelze abfehmen6 b)Glasmacherpfeife und sonstige Werkzeuge vorbereitenc)Glasmenge, insbesondere für Stiel- und Bodenglas sowie Kölbel, anfangen6 d)Glasportionen durch Wälzen vorformen6 e)Kölbel gleichmäßig aufblasen und vorstreichen6 9Vorformen des Glaspostens sowie Formen durch Gießen (§ 3 Nr. 9)a)unterschiedliche Möglichkeiten des Vorformens durch Gebrauch von Löffel, Wulgerholz oder Wälzplatte gegenüberstellen6 b)Glasposten vorstreichen 4 c)Glasposten mit Hilfe des Löffels bearbeiten 8 d)Glasmasse durch Gießen formen 4 10Glasmenge über Kölbel oder Nabel verarbeiten (§ 3 Nr. 10)a)erforderliche Glasmenge über Kölbel, Nabel oder Kugel anfangen 5 b)Glasposten wulgern, wälzen, formen, auf- und einblasen 17 c)Regeln für die Zusammensetzung mehrerer Glassorten nennen 5 d)Glasposten an einen vorgeblasenen Glasrohling ansetzen 4 11Fertigformen vorgeformter Glasposten (§ 3 Nr. 11)a)gestellten, vorgeformten Glasposten in die Fertigform einführen und in der geforderten Wandstärke unter Drehen ein- oder festblasen 8b)Beschaffenheit und verschiedene Arten von Optikformen beschreiben 6c)Glasposten in die Optikform eindrücken oder einblasend)Eintraggeräte beschreiben4 e)Entspannungsprozeß und Kühlanlagen erläuternf)fertigen Glasartikel abschlagen und zur Kühlung überführen12Freiformen von Glasposten (§ 3 Nr. 12)a)Gestaltungsmöglichkeiten durch Freiformen von Glasposten an Beispielen beschreiben4 b)Glasposten ausschwenken, ausziehen, ausschneiden und schleudern 4c)Heißveredelungen durch Spinnen, Reißen und Nuppen auflegen, anwenden 413Verformen von Glasposten nach Wiedererwärmen (§ 3 Nr. 13)a)Beispiele für die Verformung wiedererwärmter Glasposten nennen 2b)Glasposten wiedererwärmenc)Glasposten durch Ausschwenken, Ausziehen, Ausschneiden, Auftreiben oder Andrücken verformen 4d)fertiggeformte Glasgegenstände von der Pfeife oder dem Hefteisen abschlagen14Wiedererwärmen und Formen geblasener Glasgegenstände (§ 3 Nr. 14)a)geblasenen Glasgegenstand an ein Nabeleisen anheften oder in die Zange nehmen 4b)Glasgegenstand im Schmelzofen oder in der Auftreibtrommel wiedererwärmenc)wiedererwärmten Glasgegenstand ausschneiden und auftreiben15Überfangen von Glasposten (§ 3 Nr. 15)a)Glasposten mit Farbglas aus dem Hafen überfangen 2b)Glasposten durch Farbzapfen überfangen 2c)Glasposten durch Überfangmäntel oder Trichter überfangen 216Formen und Ansetzen von Glasrohlingen (§ 3 Nr. 16)a)Glasmasse für Stiel- und Bodenglas aufsetzen und abschneiden 10b)Stielglas mit verschiedenen Scheren zum Stiel formen und ziehen oder pressenc)Bodenglas mit der Schere zur Bodenplatte ausformen oder pressen17Qualitätssicherung (§ 3 Nr. 17)a)Qualitätsmerkmale sowie typische Material- und Verarbeitungsfehler einschließlich deren Ursachen nennen2 b)Produkte nach Qualitätsmerkmalen prüfen und sortieren 5 c)Ursachen von Glas- und Arbeitsfehlern beseitigen oder deren Beseitigung veranlassend)Zusammenhänge zwischen Fehlermöglichkeiten bei der Glasherstellung, Weiterverarbeitung und Veredelung aufzeigen 4