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Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Zum selben Zeitpunkt treten außer Kraft:
die Qualifikationsverordnung vom 22. Juni 1983 (GV. NRW. S. 260);
die Qualifikationsverordnung Fachhochschule vom 20. Juni 2002 (GV. NRW. S. 312);
die Qualifikationsverordnung über ausländische Vorbildungsnachweise vom 22. Juni 1983 (GV. NRW. S. 261);
die Verordnung über die Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife vom 28. Juni 1984 (GV. NRW. S. 411).
Bestimmungen in Hochschulordnungen, die auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Verordnungen erlassen worden sind, gelten fort. Widersprechen sie dieser Verordnung, treten sie außer Kraft. Sind nach dieser Verordnung ausfüllende Bestimmungen der Hochschule notwendig, sind die Hochschulordnungen unverzüglich dieser Verordnung anzupassen. Soweit nach dieser Verordnung ausfüllende Bestimmungen der Hochschule notwendig sind, aber nicht getroffen werden, kann das für die Hochschulen zuständige Ministerium nach Anhörung der Hochschule entsprechende Bestimmungen erlassen. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 30. November 2026 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Personalverordnung vom 4. August 2020 (GV. NRW.…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die folgenden Verordnungen außer Kraft:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.