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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
§ 3 Absatz 1 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 Satz 3 treten am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Gerichtsvollzieherdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. März 2005 (GV. NRW. S. 203, ber. S. 824), die zuletzt durch Verordnung vom 2. Juni 2015 (GV. NRW. S. 484) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Einführungszeit vor dem 1. Juli 2018 begonnen hat, setzen ihre Einführungszeit nach den bisher geltenden Vorschriften fort und legen die Prüfung nach den bisher geltenden Vorschriften ab. Bei Wiederholungsprüfungen ist das beim ersten Prüfungsversuch geltende Recht anzuwenden. Dies gilt auf Antrag auch dann, wenn die Prüfung als nicht unternommen gilt. Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtspflegerausbildungsordnung vom 19. Mai 2003 (GV. NRW. S. 294), die zuletzt durch…
Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.