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Nachweise der Hochschulreife und der Fachhochschulreife, die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung in Nordrhein-Westfalen gültig waren, gelten weiterhin als Nachweise der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife im Sinne dieser Verordnung. Soweit es sich dabei um den Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife handelt, können die weiteren Voraussetzungen auch nach Inkrafttreten dieser Verordnung erfüllt werden.
Diese Verordnung regelt die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife als Qualifikation zur Aufnahme eines…
In Nordrhein-Westfalen erworbene Zeugnisse der Fachhochschulreife sind
Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Schülerinnen und Schülern ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für…
Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Studierenden ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der Fachhochschulreife für das Land…
Staatliche Prüfungsordnungen gelten in ihrem bisherigen Anwendungsbereich fort.
Nachweise nach § 1 Absatz 1 Satz 3 gelten ohne erneute Akkreditierung der geänderten Studiengänge als erbracht für Studierende, die ihr Studium beginnen bis der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.