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Ausländische Bildungsnachweise sind einer Hochschulreife gemäß §§ 2, 3 gleichwertig, wenn sie
zur Studienaufnahme im Herkunftsland berechtigen,
nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zum indirekten Hochschulzugang berechtigen und
die Prüfung nach der Feststellungsprüfungsordnung Hochschule bestanden wurde. Der Nachweis erfolgreicher Studienzeiten im Ausland kann die vorgenannte Prüfung ersetzen. Das Studium kann in diesem Fall im gleichen Studiengang fortgesetzt oder in fachlich entsprechenden sowie verwandten Studienfächern aufgenommen werden.
Abschnitt 5 Zuständigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Ausländische Bildungsnachweise ermöglichen, soweit die Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der…
Ausländische Bildungsnachweise sind einer Hochschulreife gemäß §§ 2, 3 gleichwertig, wenn sie
Durch die Feststellungsprüfung erwerben Studieninteressierte, deren ausländische Hochschulzugangsberechtigung nicht direkt die Aufnahme des Studiums an einer…
Kenntnisse und Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind, aber in anderer Weise als durch ein Studium erworben wurden, können in einer…
Diese Verordnung regelt die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife als Qualifikation zur Aufnahme eines…
Kenntnisse und Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind, aber in anderer Weise als durch ein Studium erworben wurden, können in einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.