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Bei Zweifeln über die Gültigkeit von Zeugnissen schulischer Abschlüsse, die in Nordrhein-Westfalen erworben wurden, entscheidet die örtlich zuständige obere Schulaufsichtsbehörde, in deren Bereich die Qualifikation erworben wurde. Die Anerkennung von Zeugnissen der Fachhochschulreife aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach der Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht. Die Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise deutscher Staatsangehöriger mit der Hochschulreife oder der Fachhochschulreife stellt die Bezirksregierung Düsseldorf als Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle für das Land Nordrhein-Westfalen fest.
Über den Hochschulzugang ausländischer Staatsangehöriger auf Grund ausländischer Bildungsnachweise und über die Festsetzung einer Gesamtnote, soweit dies für die Aufnahme des angestrebten Studiums erforderlich ist, entscheidet die Hochschule auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Über den Hochschulzugang auf Grund hochschulischer Vorbildung entscheidet die Hochschule.
Das für das Schulwesen zuständige Ministerium regelt im Einvernehmen mit dem Ministerium durch Rechtsverordnung die Feststellung der Gleichwertigkeit von…
Diese Verordnung regelt die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife als Qualifikation zur Aufnahme eines…
Über die Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung entscheidet bei Studienbewerbern, die ihren Wohnsitz im Saarland haben, die…
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Hochschule.
Die Entscheidungen nach Absatz 2 treffen die Hochschulen nach pflichtgemäßem Ermessen; zwischenstaatliche Vereinbarungen und Vereinbarungen zwischen Hochschulen…
Das Ministerium ist berechtigt, die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen auf der Basis des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.