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In Nordrhein-Westfalen erworbene Zeugnisse der Hochschulreife sind
das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife einer Schule, das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife des Oberstufen-Kollegs an der Universität Bielefeld, das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach Ablegen der Abiturprüfung für Externe, das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach Ablegen der Abiturprüfung an einer Waldorfschule und das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach Ablegen der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen,
das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife in Verbindung mit dem Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife und
das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife eines Berufskollegs mit der dort festgelegten Studienberechtigung.
Zeugnissen gemäß Absatz 1 gleichgestellte Bildungsnachweise sind
die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife, die den Vereinbarungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) entsprechen, einschließlich der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife nach Ablegen einer Externenprüfung und Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife nach Ablegen der Abiturprüfung an einer Waldorfschule und
die an deutschen Schulen im Ausland erworbenen Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen.
§ 3 Fachhochschulreife
In Nordrhein-Westfalen erworbene Zeugnisse der Fachhochschulreife sind
das Zeugnis der Fachhochschulreife eines Berufskollegs und
das Zeugnis der Fachhochschulreife nach Ablegen der Externenprüfung für einen Bildungsgang des Berufskollegs.
Zeugnisse gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 sind uneingeschränkt der Fachhochschulreife gleichwertig.
Zeugnissen gemäß Absatz 1 gleichgestellte Bildungsnachweise sind
die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Zeugnisse der Fachhochschulreife, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz oder einer Vereinbarung über die Anerkennung der Fachhochschulreife für das Land Nordrhein-Westfalen mit einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland entsprechen und
die an deutschen Schulen im Ausland erworbenen Zeugnisse der Fachhochschulreife, die den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entsprechen oder die vom für Schulen zuständigen Ministerium anerkannt wurden.
Dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertige Bildungsnachweise sind
Diese Verordnung regelt die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife als Qualifikation zur Aufnahme eines…
das in Nordrhein-Westfalen erworbene Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Weiterbildungskollegs (Abendgymnasium und Kolleg) und
das Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der Hochschulreife,
Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.