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Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt
Handformguss,
Maschinenformguss,
Druck- und Kokillenguss,
Feinguss,
Schmelzbetrieb oder
Kernherstellung sowie
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen,
Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne,
Anschlagen, Sichern und Transportieren,
Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen,
Anwenden von Formverfahren,
Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken,
Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
Schmelzen und Warmhalten,
Gießen sowie
Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik.
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation,
Planen und Organisieren der Arbeit sowie
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
In welchen Berufsbildpositionen in dem jeweiligen Schwerpunkt weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, ergibt sich aus Abschnitt B der Anlage.