GntDBwVVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 23 GntDBwVVDVDurchführungsort der FachmoduleVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung · Abschnitt 3 § 22§ 24 Die Fachmodule werden an der Hochschule durchgeführt.