§ 47 GntDBwVVDV
Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin
(1)
Zugelassen zur Verteidigung der Bachelorthesis wird, wer
1.
die Modulprüfungen in den Modulen 2 bis 19 und in allen Praxismodulen bestanden hat und
2.
die Bachelorthesis bestanden hat.
(2)
Den Termin für die Verteidigung der Bachelorthesis legt das Prüfungsamt fest.