§ 51 GntVDDVCSVDV
Zwischenprüfungszeugnis
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe
1.
der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie
2.
der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.
Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe
der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie
der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.