§ 55 GntVDDVCSVDV
Prüfende für die Modulprüfungen des Hauptstudiums
Jede Modulprüfung wird von einer oder einem Prüfenden bewertet.
Für jede Modulprüfung bestellt das Prüfungsamt Prüfende in ausreichender Zahl. Die Prüfenden sollen haupt- oder nebenamtliche Lehrkräfte der Hochschule sein.