Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Ausschuss kann einzelne oder mehrere Mitglieder mit der Erledigung bestimmter Aufgaben betrauen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ausschuss Sachverständige anhören, Gutachten beiziehen oder Untersuchungen durch Dritte vornehmen lassen.
Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Mitglieder des Ausschusses werden nicht erstattet.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.