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Gemeinden und Gemeindeverbände, die kein eigenes Wappen führen, können als Dienstsiegel das kleine Landessiegel in abgewandelter Form verwenden. Dieses enthält das Landeswappen im unteren Halbkreis und die Bezeichnung der siegelführenden Stelle als Inschrift im oberen Halbkreis.
Das kleine Landessiegel verwenden alle wappenführenden Stellen (§ 2 Abs. 1) und die Landrätinnen und Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden, soweit…
Der Verband ist berechtigt, das kleine Landessiegel in abgewandelter Form zu verwenden. Zweiter Teil Aufgaben, Unternehmen, Übersichten
Der Verband ist berechtigt, das kleine Landessiegel in abgewandelter Form zu verwenden. Zweiter Teil Aufgaben, Unternehmen, Übersichten
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.