Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Seminarfach dient der Erörterung fachübergreifender und fächerverbindender Problemstellungen und hat eine interdisziplinäre Ausrichtung. Die Einübung verschiedener Arbeitsformen und Methoden sowie unterschiedlicher Verfahren der Präsentation und der Erörterung von Ergebnissen ist besonderes Kennzeichen des Seminarfachs und wird an Inhalten verschiedener Fachgebiete realisiert. Der Unterricht im Seminarfach ist zweistündig. Es kann in jedem Halbjahr höchstens ein Kurs im Seminarfach belegt werden. Wählt ein Schüler/eine Schülerin das Seminarfach, so ist die Wahl entweder für ein oder für zwei Schuljahre verpflichtend. Das Seminarfach ist kein Abiturprüfungsfach.
Im Rahmen des Seminarfachs kann der Schüler/die Schülerin wahlweise eine besondere Lernleistung, die im Umfang einer mindestens zwei Halbjahre umfassenden Arbeit erbracht wird, nachweisen, soweit diese besondere Lernleistung (oder wesentliche Bestandteile davon) noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet wurde. Eine besondere Lernleistung kann zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem vom Saarland geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit oder das Ergebnis eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes in Bereichen sein, die schulischen Fächern zugeordnet werden können. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren; in einem Kolloquium stellt der Schüler/die Schülerin die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schüler/Schülerinnen beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Schülerleistung erforderlich. Die Note für die besondere Lernleistung kann in genau zwei Halbjahren an die Stelle der Note des Seminarfachs treten.