Verordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebiets in Gersheim, Gemarkung Reinheim Vom 4. August 1999
In dem Grabungsschutzgebiet bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zu Tage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt.
§ 2 GrabSchGReinheimV SL
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