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Das in Absatz 2 näher bezeichnete, in der Gemeinde Tholey (Ortsteil Tholey), gelegene und in der als Anlage zu dieser Verordnung beigefügten Karte gekennzeichnete Gebiet wird auf unbefristete Zeit zum Grabungsschutzgebiet erklärt.
Das Grabungsschutzgebiet umfasst folgende Flurstücke:
Die Grenzen des Grabungsschutzgebiets sind in einer Katasterkarte im Maßstab 1:1000 in Rot eingetragen, die beim Landesdenkmalamt hinterlegt ist. Eine weitere Ausfertigung der Karte ist bei der Gemeinde Tholey hinterlegt.