Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das in Absatz 2 näher bezeichnete, in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg gelegene und in der als Anlage zu dieser Verordnung beigefügten Karte gekennzeichnete Gebiet wird auf unbefristete Zeit zum Grabungsschutzgebiet erklärt. Gleichzeitig wird das in Absatz 3 näher bezeichnete und in der als Anlage beigefügten Karte schraffierte Gebiet befristet für die Dauer von 10 Jahren zum Grabungsschutzgebiet erklärt.
Das Grabungsschutzgebiet umfasst folgende Flurstücke:
Das auf 10 Jahre befristete Grabungsschutzgebiet umfasst folgende Flurstücke:
Die Grenzen des Grabungsschutzgebiets sind in einer Katasterkarte im Maßstab 1:1.600 in Rot eingetragen, die beim Landesdenkmalamt hinterlegt ist. Eine weitere Ausfertigung dieser Karte ist bei der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hinterlegt.