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Der Obere Gutachterausschuss wird durch das für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständige Ministerium als Aufsichtsbehörde gebildet. Er wird für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Der Obere Gutachterausschuss führt die Bezeichnung ,,Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Land Nordrhein-Westfalen".
Der Gutachterausschuss führt die Bezeichnung ,,Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in/im ... (Name der Gebietskörperschaft einschließlich genehmigter…
Rechtsträger der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte ist das Land Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung nach § 13…
Der Obere Gutachterausschuss ist zuständig, wenn der Gegenstand der Wertermittlung seinen Aufgaben entspricht und in Nordrhein-Westfalen liegt.
Das für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständige Ministerium führt die Aufsicht über den Oberen Gutachterausschuss.
Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses wird bei einer Bezirksregierung nach Maßgabe des für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständigen…
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss fördern gemeinsam die Aus- und Fortbildung in der amtlichen Grundstückswertermittlung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.