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Das für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständige Ministerium führt die Aufsicht über den Oberen Gutachterausschuss.
§ 13 Absatz 2 gilt entsprechend. Abschnitt 3 Zusammenarbeit
Der Obere Gutachterausschuss unterstützt die Gutachterausschüsse gemäß dieser Verordnung in fachlichen und technischen Angelegenheiten der amtlichen…
als oberste Aufsichtsbehörde das Innenministerium.
Der Obere Gutachterausschuss wird durch das für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständige Ministerium als Aufsichtsbehörde gebildet. Er wird für den…
Die Aufsichtsbehörde ist zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Ergänzung zu § 13 Absatz 3 des Landesorganisationsgesetzes insbesondere berechtigt,
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte nehmen die Aufgaben der amtlichen Grundstückswertermittlung wahr. Sie bedienen…
Das für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständige Ministerium erlässt bedarfsweise weitergehende Regelungen zur Ausführung dieser Verordnung durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.