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§ 5 Absatz 5 und 7 gilt entsprechend.
§ 9 gilt entsprechend.
§ 1 Abs. 1 gilt entsprechend.
§ 50 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 1 Abs. 1 gilt entsprechend.
§ 37 Absatz 2 bis 6 gilt entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.