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Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses wird bei einer Bezirksregierung nach Maßgabe des für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständigen Ministeriums eingerichtet.
Die Bezirksregierung, bei der die Geschäftsstelle eingerichtet ist, stellt für die Geschäftsstelle fachlich geeignetes Personal und Sachmittel zur Verfügung, so dass die Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses sorgfältig, vollständig sowie sach- und termingerecht wahrgenommen werden können. Bei der Geschäftsstelle sind Fach- und Verwaltungsaufgaben des mittleren bis höheren Funktionsbereiches zu leisten. Das Personal nach Satz 1 besitzt eine entsprechende Qualifikation.
Die Geschäftsstelle arbeitet nach den Vorgaben des Oberen Gutachterausschusses und erhält hierzu Weisung des vorsitzenden Mitglieds.
Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle arbeitet nach den Vorgaben des Gutachterausschusses und erhält hierzu Weisung des vorsitzenden Mitglieds.
Der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses obliegen Betrieb und Pflege der Zentralen Kaufpreissammlung, des Grundstücksmarktinformationssystems und der…
Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses obliegen insbesondere
Der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses obliegt nach Weisung des Vorsitzenden insbesondere die
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte nehmen die Aufgaben der amtlichen Grundstückswertermittlung wahr. Sie bedienen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.